Schnell kann man selbst mit seinem Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten kommen, wenn ein oder sogar mehrere Kunden oder Vertragspartner ihre Verbindlichkeiten nicht fristgerecht ausgleichen. Oft sind sogar schon stufenweise Mahnungen an ihn rausgegangen und schließlich vielleicht sogar eine letzte telefonische Erinnerung. Doch Vorsicht: Säumige Kunden sind mit der Hauptgrund für die eigene Insolvenz bei einer bestimmten Unternehmensgröße. Schlicht durch die dann fehlende eigene Liquidität.
Ich helfe Ihnen mit allen juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln, um beim Forderungseinzug den nötigen und rechtlich einwandfreien Handlungsdruck bei Ihren säumigen Kunden oder auch Vertragspartnern aufzubauen. Damit Ihre Forderungen auch korrekt bezahlt werden und Sie letztlich noch rechtzeitig zu Ihrem Geld kommen.
Umgekehrt ist der Fall natürlich im Geschäftsalltag auch denkbar: Stellt einer Ihrer Lieferanten oder Dienstleister z.B. an Sie unberechtigte oder von Ihnen in der gesetzten Frist durch einen finanziellen Engpass so nicht erfüllbare finanzielle Ansprüche – etwa indem er ein Zahlungsziel zu kurz setzt, eine zu hohe oder fehlerhafte Rechnung ausstellt und von Ihnen dann noch Mahngebühren oder sogar Schadensersatzleistungen fordert, bedeutet das für Sie unnötig zeitlichen und finanziellen Aufwand und nicht zuletzt auch Nerven.
Hier helfe ich Ihnen, diese – unberechtigten oder auch „problematischen“ - Ansprüche in Form von Forderungen gegen Sie erfolgreich abzuwehren.
Alles, was Sie als Gläubiger oder Schuldner wissen sollten, wenn es drauf ankommt:
Wenn der Schaden durch offene Posten erst einmal da ist, kann der Schritt vom mahnenden Gläubiger hin zum in Verzug geratenen Schuldner kann im schlimmsten Fall für Sie fließend sein. Ebenso ist es sehr ärgerlich, wenn Ihrem Unternehmen gegenüber zu Unrecht Forderungen gestellt werden oder Ihr reibungsloser Geschäftsalltag sogar durch Inkassomaßnahmen eines Gläubigers betroffen ist.
Warten Sie nicht so lange, bis es zu spät ist.
Die Kanzlei Gödde ist für Sie da, wenn Sie z.B. folgende Fragen haben:
Als Gläubiger
Wie komme ich bei meinem Kunden/Vertragspartner schnellstens an das von mir geforderte Geld? Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, welche Schritte darf ich einleiten? Kann ich die Forderung an ein Drittunternehmen abtreten? Wer zahlt mir den Schaden, der durch die Nichtzahlung bzw, den Zahlungsverzug entstanden ist und wie kann ich diesen Schaden stichhaltig beweisen?- Als Schuldner
Was mache ich mit einer Forderung gegen mich, die nicht berechtigt ist? Welche Schritte kann ich als Gegenmaßnahme einleiten bzw. wie formuliere ich meinen einwandfreien Widerspruch? Welche Schritte sind nötig, um eine Zwangsvollstreckung/Pfändung zu umgehen, wenn die Forderung zwar berechtigt ist, ich ihr aber nicht rechtzeitig nachkommen kann?
Rund um das Inkassorecht und bei der Unterstützung Ihrer Forderungseinzüge ist die Kanzlei Gödde der richtige Partner für Sie und ihr Unternehmen, wenn es um Erfahrung, Zuverlässigkeit und Professionalität geht: Ob es die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen ist oder ob es um die konsequente Verfolgung von Forderungen geht, bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Ebenso, wenn es andererseits auch um die Prüfung und Abwehr unberechtigter bzw. nicht fristgerecht einlösbarer Ansprüche seitens Ihres Vertragspartners bzw. Lieferanten geht. Auch hier helfe ich Ihnen, alle juristischen Mittel und Schritte auszuschöpfen, um eine solche Forderung erfolgreich abzuwehren bzw. das Zahlungsziel erfolgreich und zeitgewinnend für Sie nach hinten zu verschieben, damit Sie wieder „Luft zum Atmen“ haben mit Ihrem Unternehmen.
Bei mir sind Sie also richtig. Ob es als Unternehmer um Ihre offenen Forderungen geht oder um unberechtigte/problematische Verbindlichkeiten, die Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.
Lassen Sie sich von mir beraten.
Es geht um Ihr Unternehmen - und um Ihr gutes Geld.