Die schönste Zeit des Jahres ist meist der Urlaub. Sollte sie jedenfalls sein. Es ist die Zeit, um Kraft zu tanken und mit Freunden oder der Familie mal ein paar Tage die Seele baumeln zu lassen. Und Urlaub fängt schon beim buchen an. Zumal fast jeder von uns auf das Haushaltsbudget achten muss und auch keine einzige Minute der kostbaren Freizeit oder seine Laune verlieren will durch Unwägbarkeiten oder böse Überraschungen.
Doch oft steckt der Teufel im Detail beim Thema Urlaub und Reisen. Doch wie kommt man dann an sein Recht und wo und wann ist überhaupt die Beschwerde einzureichen? Wir sagen es Ihnen – und noch viel mehr zu diesem Thema.
Alles, was Sie rund um den Urlaub und Ihre Ferien rechtlich wissen sollten:
Die Kanzlei Gödde ist die richtige Adresse, wenn im Urlaub oder auf einer Reise etwas schief lief für Sie.
Ob Individual- oder Pauschalreise, Kurztrip oder Jahresurlaub, Vier-Sterne-Hotel oder einfache Herberge, Billig-Airline oder Linienflug – all das sind Fragen, die man sich jedes Jahr aufs Neue stellt. Und bei all dem können - durch Sie nicht verschuldete und nicht vorhersehbare - kleinere oder größere Probleme vorkommen, die Sie auf der Reise oder am Urlaubsort Ihre Nerven kosten und Ihnen materiellen oder sogar gesundheitlichen Schaden zufügen können. Wenn Sie überhaupt mal Ihr gebuchtes Feriendomizil einigermaßen pünktlich und unversehrt erreichen, denn auch das ist schon leider alles vorgekommen. Wohl dem, der dann juristischen Beistand hat, um z.B. Schadensersatz zu erhalten.
Die Kanzlei Gödde ist dieser Beistand für Sie, wenn Sie z.B. folgende Fragen haben:
Probleme rund um die An- und Abreise
Was ist, wenn man unverschuldet seinen Flug verpasst oder der Flug ausfällt? Ist mein abhanden gekommenes Gepäck versichert und wenn ja, wie mache ich meinen Anspruch auf geltend? Wann genau greift eine Reiserücktrittsversicherung und was deckt sie ab bzw. nicht ab? Was steht mir zu, wenn der Transfer vom Flughafen zum Hotel nicht gut / nicht sicher organisiert war?Ärger mit dem Reiseveranstalter / der Reiseleitung
Was ist der Unterschied zwischen einer Pauschal- und einer Individualreise, wenn es um meine Rechte geht? Womit muss man bei einer Pauschalreise „üblicherweise“ rechnen und sich abfinden laut Rechtsprechung – und was kann man erfolgreich beanstanden? Was mache ich, wenn der Reiseveranstalter sich rauswindet und bei einem Schaden auf einen Subunternehmer oder das „Kleingedruckte“ im Reisevertrag verweist? Was ist, wenn die Reiseleitung kaum deutsch spricht? Und was kann ich tun, wenn der Reiseveranstalter in die Insolvenz geht, ich meine Reise aber noch nicht angetreten habe oder mich nach meinem Urlaub bei ihm beschweren will?- Mängel am Urlaubsort / in der Unterbringung
Wie sind meine Rechte, wenn die Unterkunft nicht den versprochenen Standard geboten hat, z.B. weil die Zimmer unsauber waren, zu klein oder ohne warmes Wasser, die Baustelle vor der Tür des Hotels im Prospekt nicht erwähnt wurde oder das Essen ist einfach ungenießbar war? Was ist, wenn Teile des Angebots laut Katalog nicht genutzt werden konnten, z.B. der Swimming-Pool für die Kinder, das Wellness-Angebot oder die Rundreise vor Ort? Muss ich eine Ersatzunterkunft akzeptieren und ab wann kann ich ablehnen bzw. finanziellen Schadenersatz fordern?
Wenn Sie im Urlaub oder während Ihrer Reise schon den Ärger leider nicht vermeiden konnten, dann holen Sie sich anschließend wenigstens Rat ein und tun Sie das Beste, um doch noch an Ihr gutes Recht zu kommen: Treten Sie mit mir in Kontakt.
Mit meiner Beratung helfe ich Ihnen gerne, wenn Sie Rechtsbeistand rund um das Reiserecht benötigen. Nutzen Sie mein Fachwissen und meine Erfahrung auf diesem Gebiet.
Auch eine Terminsvertretung biete ich im Bereich des Reiserechts an.
Lassen Sie sich von mir beraten.
Damit die schönste Zeit des Jahres keine unangenehmen Folgen für Sie hat.